Unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Bitte beachten Sie: die Bedingungen bestehen
aus drei Teilen:
Diese Bedingungen regeln alles im
Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit als Kunstmaler
(Verkauf/Ausstellung eigener Gemälde oder deren Reproduktionen) für Arthur
A. Keller, Ulrike Keller und Ulrike Sach-Keller.
Dies umfaßt Ausdrucke eigener und fremder
Werke, digitale Dienstleistungen, grafische Gestaltungen und grafische
Dienstleistungen, den Bereich Rahmenbau und die Internet-Seitengestaltung.
Dieser Teil regelt alles im Zusammenhang
mit der Nutzung unseres fotografischen Bildmaterials (Bildarchiv Arthur A.
Keller und Ulrike Keller).
Stand
02.01.11
Diese Bedingungen regeln
alles im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit als Kunstmaler
(Verkauf/Ausstellung eigener Gemälde und deren Reproduktionen).
§ 1: Pflichten des Künstlers
(1 ) Der Künstler ist verpflichtet, dem
Kunden das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand (wie
besichtigt) zu überlassen und ihm, soweit vereinbart, das Eigentum daran zu
übertragen.
2) im Falle einer Beschädigung des Werks ist
der Künstler verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen oder
Restaurierungen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Kommt darüber eine
Vereinbarung nicht zustande, so wird der Künstler für die Reparatur oder
Restaurierung dienliche Hinweise geben.
(3) Falls es nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde, wird mit dem Kauf nur das Eigentumsrecht an dem
Originalwerk selbst übertragen. Soweit eine Nutzung des Werks der
Einwilligung des Künstlers bedarf, wird er diese nicht ohne sachlichen Grund
verweigern. Gegebenenfalls ist eine weitere Vergütung zu vereinbaren.
§ 2: Vergütung
(1) Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf
Zahlung sind fällig bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung
und zahlbar ohne Abzug binnen 4 Wochen.
(2) Sämtliche Vergütungen und Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht
abweichendes vereinbart ist.
§ 3 Urheberrecht
(1 ) Soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist, erwirbt der Kunde ohne besondere Vereinbarung keine
Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sondern nur das
Eigentumsrecht am Original selbst.
(2) Soweit das Werk ausgestellt wird, sind
für die jeweilige Ausstellung die Rechte zur aktuellen Berichterstattung (§
50 UrhG) eingeräumt, ebenso - gegen je 3 Belegexemplare - das Recht zum
Abdruck im Katalog, auf Plakaten und Einladungskarten zur Ausstellung.
Darüber hinausgehende Werknutzungen bedürfen der Einwilligung des Künstlers.
(3) Der Kunde erkennt das Folgerecht gemäß §
26 UrhG und das Zugangsrecht gemäß § 25 UrhG an. Darüber hinaus ist der
Kunde verpflichtet, dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B.
für Ausstellungen) zu überlassen, sofern ihn der Künstler zur Hälfte an dem
Erlös dieser Nutzung beteiligt und die Überlassung des Werks den Kunden
nicht unangemessen beeinträchtigt.
(4) Überläßt der Künstler dem Kunden
leihweise Unterlagen (Fotos, Begleittexte) zu den Werken, so ist damit keine
Rechtseinräumung verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor einer
eventuellen Nutzung (Vervielfältigung u.ä.) mit dem Urheber dieser
Unterlagen eine Vereinbarung zu treffen.
§ 4 Sorgfaltspflicht/Versicherung
(1 ) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk
- auch wenn er das Eigentum daran erworben hat
- sorgfältig zu behandeln und jede Form von Beeinträchtigung des
Werks (Veränderung, Beschädigung, Zerstörung) zu unterlassen.
(2) Handelt es sich bei dem Werk um ein
Unikat, so ist der Kunde im Falle einer Beschädigung verpflichtet, den
Künstler zu unterrichten bevor das Werk öffentlich zur Schau gestellt wird.
Der Künstler ist sodann berechtigt, eine
Vereinbarung gemäß §1, Abs. 2, Satz 1 zu verlangen; kommt diese nicht
zustande, so hat die Reparatur oder Restaurierung unter Beachtung der
Hinweise des Künstlers gemäß § 1, Abs. 2, Satz 2 zu erfolgen.
(3) Solange das Werk im Eigentum des
Künstlers steht, ist der Kunde verpflichtet, das Werk auf eigene Rechnung
zum angegebenen Kaufpreis (ohne MWST) zu versichern oder gegen Erstattung
der Kosten durch den Künstler versichern zu lassen.
§ 5 Rückgabepflicht
(1) Wird das Werk dem Kunden nur
vorübergehend überlassen (§ 6 und § 7), so ist er verpflichtet, es
unverzüglich nach Vertragsende zurückzugeben.
(2) Eine Verlängerung der Überlassungsfrist
bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes
Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird
mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 6 Ausstellungen
(1) Für Ausstellungen wird, soweit nicht
schriftlich anderes vereinbart ist, ein Ausstellungshonorar berechnet.
(2) Erwirbt der Kunde während der
Vertragsdauer eines der Werke aus der Ausstellung, so wird das
Ausstellungshonorar auf den Kaufpreis angerechnet.
§ 7 Überlassung für Galeriezwecke
(1) Die Galerie ist verpflichtet sich
nachhaltig für den Verkauf der ihr überlassenen Werke einzusetzen.
(2) Vermittelt die Galerie den Verkauf eines
ihr überlassenen Werkes, so erhält sie eine Provision in Höhe des
vereinbarten Prozentsatzes vom Kaufpreis. Vermittelt die Galerie
nachweislich Verkäufe aus dem Atelier des Künstlers, so gilt entsprechendes.
§ 8 Kauf
(1) Das gelieferte bzw. überlassene Bild
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des
Künstlers.
(2) Soweit der Verkauf durch eine vom
Künstler bevollmächtigte Person erfolgt, sind diese Geschäftsbedingungen zum
Vertragsinhalt zu machen, der Käufer ist ausdrücklich auf den Vorbehalt der
Rechte gemäß § 3 hinzuweisen und darüber zu informieren, daß ein
gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten nicht möglich ist.
(3) Für den Fall einer Weiterveräußerung des
Werkes durch den Erwerber gilt Absatz 2 entsprechend.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für alle Leistungen ist Erfüllungsort
der Wohnort des Künstlers. Transport zum Kunden - im Falle der § 6 und
7 auch zurück zum Künstler - gehen auf Kosten des Kunden.
(2) Gerichtsstand ist, soweit nicht
zwingendes Recht entgegensteht, beim Wohnsitz des Künstlers.
§ 10 Schlußbestimmungen
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen
Falle verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften
möglichst nahe kommt.
(3) Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind,
gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland.
für die Tätigkeit als
Dienstleister: dies umfaßt Ausdrucke eigener und fremder Werke, digitale
Dienstleistungen, grafische Gestaltungen und grafische Dienstleistungen, den
Bereich Rahmenbau und die Internet-Seitengestaltung.
1. Allgemeines:
Allen Geschäften liegen unsere nachfolgenden
Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, besonders widersprechende
Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung.
2. Angebote und Vertragsschluß
Unsere Angebote und alle Angaben in unserer
Preisliste sind freibleibend. Bestellungen gelten als Angebot, der Besteller
ist daran 10 Tage gebunden, die Annahme der Bestellung erfolgt durch unsere
Auftragsbestätigung.
Besteller, die Leistungen und Waren in
fremdem Namen bestellen, haften gesamtschuldnerisch neben dem Besteller für
alle Verbindlichkeiten aus dem Auftrag. Wir setzen voraus, daß uns zur
Ausarbeitung übergebene Unterlagen alle nötigen Informationen und
Beschreibungen enthalten.
3. Eigentums- und Urheberrecht
Der Kunde versichert, daß er das
Urheberrecht an uns zur Bearbeitung übergebenen Werken oder Reproduktionen
besitzt. Er stellt uns hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung
eines etwaigen Urheberrechtes oder sonstigen Schutzrechtes frei. Dies gilt
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Mit der Eigentumsübertragung eines von uns
gefertigten Werkstückes - Original- oder Vervielfältigungsstück - an den
Kunden wird das Urheberrecht nicht übertragen, es verbleibt bei uns.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. An unseren
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen und anderen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
4. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto und
schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein.
Versicherungen für gelieferte oder uns übergebene Werke und Vorlagen werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.
5. Lieferfristen, Liefertermine
Wir bemühen uns sehr, vereinbarte
Liefertermine auch einzuhalten. Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen
Terminüberschreitung besteht erst bei angemessener Nachfristsetzung.
Ansprüche aus Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Terminüberschreitung wurde durch uns
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Bei nicht von uns zu vertretenen
unvorhergesehenen Hindernissen außerhalb unserer Macht oder bei einem
unserer Vorlieferanten, insbesondere bei Betriebsstörungen, Streiks oder
Verkehrshindernissen, können wir nach unserer Wahl die Lieferung um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder
vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Dies gilt auch,
wenn die Hindernisse während eines Lieferverzuges eintreten. Der Kunde kann
hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche herleiten.
6. Gefahrtragung
Wir verschicken Pakete ausschließlich
versichert und übernehmen gegenüber dem Kunden das Versandrisiko.
7. Gewährleistung
Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens
aber 8 Tage nach Wareneingang schriftlich geltend zu machen. Mängel, die
auch nach sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind
uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Unterbrechung einer etwaigen
Be- oder Verarbeitung unseres gelieferten Produktes schriftlich mitzuteilen.
Bei äußerlich beschädigten Sendungen ist es
erforderlich, ein bahn- oder postamtliches Protokoll oder eine
Tatbestandsaufnahme des Spediteurs beizufügen. Der Besteller muß uns
Gelegenheit geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.
Bei Auftreten von Sachmängeln sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, die Mängel nachzubessern oder eine Ersatzlieferung
vorzunehmen.
Wird das uns zur Bearbeitung überlassene
Bild oder Filmmaterial beschädigt oder zerstört, haften wir nur für den
Ersatz des Materials oder die Nachbesserung, es sei denn, die Beschädigung
wurde unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Auf die
Möglichkeit einer gesonderten Versicherung auf Kosten des Kunden besonders
bei wertvollem Material wird nochmals hingewiesen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es
sei denn, sie wurden durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt.
Ausgeschlossen ist eine Haftung für
Nachfolge- oder mittelbare Schäden.
Als zugesichert gelten nur solche
Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn
die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird.
Wir haften nicht für Fremderzeugnisse, treten jedoch unsere
Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse an den
Besteller ab. Für Farbveränderungen an Bildmaterial infolge äußerer
Einflüsse leisten wir keinerlei Ersatz, es sei denn, wir hätten eine
schriftliche Garantie für einen bestimmten Zeitraum ausdrücklich
zugesichert.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das volle Eigentumsrecht an
den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der
Geschäftsverbindung zu dem Kunden zustehenden Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, vor.
9. Zahlung
Zahlungen sind unverzüglich, spätestens
jedoch 14 Tage nach Lieferung und Übersendung der Rechnung, ohne jeden Abzug
in bar, per Scheck oder per Überweisung zu leisten. Wir sind berechtigt, bei
Überschreiten dieser Zahlungsfrist nach vorheriger Mahnung unter
Fristsetzung von 10 Tagen Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6 % zu
verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren, nachweisbaren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Ausführung von
Arbeiten und Zahlung ist 19258 Schwanheide.
11. Sonstige Bestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle
verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen,
deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst
nahe kommt.
Dieser Teil regelt alles im
Zusammenhang mit der Nutzung unseres fotografischen Bildmaterials
(Bildarchiv Arthur A. Keller und Ulrike Keller).
1. Alle Angebote, Lieferungen und die
Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht
exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das Kunsthaus
Schwanheide. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in
Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird
hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer
Lieferbedingungen erlangt nur durch eine schriftliche Erklärung
innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller
Gültigkeit.
4. Reklamationen, die den Inhalt der
Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des
Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiter drei Werktage in
schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder
sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen nach Entdeckung in
schriftlicher Form.
5. der Besteller hat bei der Bestellung,
spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und
Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben
des Bestellers erklärt das Kunsthaus Schwanheide schriftlich sein
Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die
Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die
tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das
Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist das Kunsthaus Schwanheide
von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.
6. Geliefertes Bildmaterials bleibt stets
Eigentum des Kunsthaus Schwanheide bzw. der Urheber. Es wird ausschließlich
vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts
zur Verfügung gestellt.
7. Wir liefern ausschließlich digital
vorliegende Fotografien oder Ausdrucke, jedoch keine Original-Dias.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist
honorarpflichtig. Die aktuellen Preise finden Sie unter
www.kunsthaus-schwanheide.de/foto/fotopreise.htm.
Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes
als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, sowie bei
Verwendung von Bilddetails, die mittels Montage, Fotocomposing,
elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen
Bildes werden.
Honorarfrei erlaubt sind: private
Einzel-Ausdrucke (keine Auflagendrucke oder Drucke gegen Entgelt),
Archivkopien im Computer oder eine Verwendung zu Layoutzwecken.
Sollen unsere digitalen Bilder in
elektronische Datenbanken aufgenommen werden, sind wir über den geplanten
Vorgang vorab schriftlich zu informieren und es sind unser schriftliches
Einverständnis einzuholen, eine Honorarvereinbarung zu treffen und weitere
Einzelheiten abzuklären.
Es muß eine eindeutige Zuordnung zu unserer
Urheberschaft gewährleistet sein und wir an jeglichem Erlös angemessen
beteiligt werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu
vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die
uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder
keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils
geltenden Honorarsätzen des Kunsthaus Schwanheide berechnet. Alle
Honorarangabe in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen
sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
3. die Honorare gelten für eine beliebige
Nutzung.
4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf den Preis.
5. Mit der Bestellung einer Fotoauswahl auf
Datenträger oder per Datenübertragung wird die vereinbarte Summe fällig.
6. Falls die vorgesehene Veröffentlichung
oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar
nicht zurück erstattet werden.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung,
Verwertungs- und Urheberrechte
1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für
Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz
unterliegen (z.B. Werke der Bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung
der weiteren Urheberrechte sowie die der Erwirkung von
Veröffentlichungs-Genehmigungen bei Sammlungen, Museen und so weiter obliegt
dem Verwender.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich
geschützten Werkes durch Abzeichnen, nachfotografieren, FotoComposing oder
elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in
Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung der abgebildeten
Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender
schadenersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die
Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind
Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und
Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer
schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft
erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für
eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der
publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex)
verpflichtet. Der Verwender beziehungsweise der Besteller trägt die
Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder
sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung.
Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten
gegenüber schadenersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von
Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur
redaktionell erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von
Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen
Klauseln, nach denen wir mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung
weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG
ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk und zwar in einer Weise, daß
kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen
ebenfalls die zweifelsfrei Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der
Verwender hat das Kunsthaus Schwanheide von aus der Unterlassung der
Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer eins gilt auch für Werbung,
Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls
keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders
aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen
Urheberrechtsgesetzes.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind
uns gemäß § 25 VerlagsG zwei vollständige Belegexemplar unaufgefordert und
kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe / pauschalierter
Schadenersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung,
Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe
von Nachdruck-Rechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von
Dia-Duplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für
Archiv Zwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. Cl 2
und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein
Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen MFM-Honorars fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und/oder
Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100
Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. eventueller Verwaltungskosten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand,
Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets netto
innerhalb von
14 Tagen zahlbar.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für
beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, 19258 Schwanheide.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt
deutsches Recht als vereinbart.
4. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen
Falle verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften
möglichst nahe kommt.
© Kunsthaus Schwanheide
Malerei / Fotografie / Grafik / DTP
Zweedorfer Straße 24, 19258 Schwanheide
Telefon: 038842-22506 |
FAX: 038842-22508 | Mobil: 0172/421 00
60
Alle Rechte vorbehalten,
Stand
02.01.11
|